Legen Sie Aktien in eine vermögensverwaltende GmbH ein, wenn Sie mit 10 % und mehr an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind und langfristigen Wertzuwachs erzielen wollen, da auf der Ebene der GmbH nur 1,5 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sind. Zwischen 10 % – 15 % besteht Gewerbesteuerpflicht, ab 15 % keine Gewerbesteuerpflicht mehr. Ausschüttungen aus der vermögensverwaltenden GmbH unterliegen der Abgeltungssteuer (26,375 % + ggf. KiSt).